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Neues Urnengemeinschaftsgrab auf dem Hocksteiner Friedhof

Datum:
9. Nov. 2020
Von:
Albert Bettin
 
 
Wer über den Hocksteiner Friedhof geht, dem fällt sicherlich die neu angelegte Grabfläche auf, die im oberen Bereich des Friedhofes liegt. Was auf den ersten Blick den Eindruck einer zu groß geratenen Doppelgrabstätte macht, ist das neu angelegte Urnengemeinschaftsgrab.
Auf dieser mit Bodendeckern und Dauergewächsen bepflanzten Fläche können insgesamt 27 Urnen beigesetzt werden. Das Besondere an diesem Grab ist, dass  seine Bepflanzung und Pflege für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren durch die Friedhofsverwaltung erfolgen.
Die Angehörigen sind also von jeder Verpflichtung zur Grabpflege während der gesamten Ruhezeit entbunden. Gleichzeitig haben sie jedoch die Möglichkeit, einen Ort der Besinnung und der Trauer aufzusuchen.
Eine schlichte, helle Steinstele bildet den Mittelpunkt der Anlage. Ihre Seiten sind mit  kleinen, quadratischen Steinplatten besetzt. Auf diesen werden die persönlichen Daten der Verstorbenen eingraviert. Eine anonyme Bestattung ist auf dieser Gemeinschaftsanlage nicht möglich.
Im vorderen Bereich des Grabes befindet sich eine zur Stele passende Ablagefläche, auf der die Hinterbliebenen Blumen und Kerzen ablegen können.
 
Neben diesem Urnengemeinschaftsgrab bietet der Hocksteiner Friedhof allen Christen, deren Hauptwohnsitz in der Pfarre Herz Jesu liegt, die Möglichkeit der Beisetzung in Einzel- oder Doppelgrabstätten bzw. in Urnenreihengrabstätten.
 
Weitere Informationen können Sie der Friedhofssatzung für den Friedhof der Katholischen Pfarrei Herz Jesu, Gemeinde St. Margareta, entnehmen.
Diese können Sie im Pfarrbüro einsehen oder im Internet auf der Homepage der Pfarre unter http://www.gdg-rheydt-west.de nachlesen.
 
 
Für den Friedhofsausschuss
Elisabeth Laumanns