Datum:
13. Mai 2022
Von:
Albert Bettin
Den Wunsch nach einer kirchlichen Trauung melden Sie im Pfarrbüro an. Die trauenden Geistlichen klären den Termin und die kirchenrechtlichen Voraussetzungen, die eine kirchliche Heirat ermöglichen. Zum Nachweis des Ledigenstandes wird ein Auszug aus dem Taufregister (Taufschein) des für die Taufkirche zuständigen Pfarramtes benötigt.
Zur gültigen kirchlichen Trauung muss mindestens einer der beiden Partner Mitglied der katholischen Kirche sein.
In den Gesprächen vor der Trauung werden die Personalien aufgenommen und anhand zur Verfügung gestellter Hilfen der Trauungsgottesdienst (Wortgottesdienst oder Brautmesse) vorbereitet.