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Friedhof St. Margareta

Der Wandel der Bestattungskultur bedingt eine Anpassung der Friedhofssatzung für den Hocksteiner Friedhof

Datum:
4. Juni 2021

Wer mit offenen Augen über die Friedhöfe in Mönchengladbach oder anderswo geht, stellt fest, dass sich die Bestattungskultur in den letzten 30 Jahren stark gewandelt hat. Die Gründe hierfür sind sehr vielfältig, hängen mit kirchlichen Vorgaben, ökonomischen, sozialen und familiären Faktoren zusammen.

So z. B. sah die Katholische Kirche die Verbrennung eines Leichnams als eine schwere Schande an und das Kirchenrecht verweigerte ein kirchlichen Begräbnis. Erst mit dem II. Vatikanischen Konzil setzte ein Wandel ein, es kam zu einer Liberalisierung der Bestattungsgesetze und zur Abwendung von der bisherigen christlichen Bestattungskultur in Form von Erdbegräbnissen in Reihen- oder Familiengräbern.

Die Gründe sind oft auch familiärer Art: die Familien werden kleiner, die Hinterbliebenen werden älter, Angehörige verziehen in andere Städte und nur selten findet sich jemand, der über 30 Jahre die Grabpflege übernimmt. Vermehrt kümmern sich die Menschen schon zu Lebzeiten um ihre eigene Beerdigung. Sie wollen keinen belasten oder entschließen sich für eine Urnenbeisetzung. Hinzu kommt die Umwandlung von Kirchengebäuden in Grabeskirchen und Kolumbarien, die würdevolle, pflegeleichte Bestattungsformen bieten.

So ist in Mönchengladbach die Zahl der Urnenbeisetzungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf über 80% gestiegen. Das hat deutlich sichtbare Konsequenzen für die bestehenden Friedhöfe. Immer mehr Grabflächen werden nicht mehr neu belegt, verwildern, sind mit Mulch bedeckt oder mit Rasen begrünt.

All das trifft auch auf den kleinen Hocksteiner Friedhof zu. Bis vor etwa fünfzehn Jahren waren alle Grabstätten noch belegt und es gab sehr strenge Voraussetzungen, um als Hocksteiner Bürger dort beerdigt zu werden. Doch in den letzten Jahren wurden vermehrt Urnengrabstätten angelegt und es entstanden unbelegte Freiflächen. Durch eine großzügige Spende des Fördervereins Sankt Margareta wurde der Hocksteiner Friedhof 2017 gärtnerisch neu gestaltet und ist wieder ein würdiger Bestattungs- und Erinnerungsort. Aber durch den hohen Anteil an Urnenbeisetzungen ist der Friedhof nicht mehr ausgelastet. Daher hat sich der Friedhofsausschuss zu einer grundlegenden Änderung der Friedhofssatzung entschieden! Diese wurde vom Bistum genehmigt und liegt nun in ihrer neuen Form vor.

Es gibt entscheidenden Dinge, die sich geändert haben:

  1. Der Hocksteiner Friedhof dient nun der Beisetzung von Christen, deren Hauptwohnsitz in der Pfarrei Herz Jesu liegt. Diese Voraussetzung gilt auch für Verstorbene, die als Pfarrangehörige ihren Lebensabend außerhalb der Pfarrei beschließen mussten. Die Bestattung anderer Personen ist nicht möglich. Ein Anspruch auf Beisetzung auf dem hiesigen Friedhof besteht grundsätzlich nicht. Ein Drittel der freien Grabstellen ist den Hocksteiner Christen vorbehalten.
  2. Ein Nachkauf von Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeiten ist möglich.
  3. Die Grabstätten werden unterschieden in:

- Wahlgrabstätten (Einzelgrabstätte, Doppelgrabstätte)
- Urnen-Reihengrabstätten (Einzelgrabstätte, Doppelgrabstätte)
- Urnen-Gemeinschaftsgrabstätten (neu) , diese werden jeweils für die Dauer der Ruhefrist für die Bestattung von mehreren Urnen bereitgestellt. Bepflanzung und Pflege dieser Grabstätten erfolgen durch die Friedhofsverwaltung. Diese sorgt für die Gravur der persönlichen Daten der Verstorbenen an einer gemeinschaftlichen Denkmalanlage.
Für alle genannten Grabstätten gilt eine einheitlich lange Ruhe- und Nutzungsfrist von 30 Jahren.

  1. Die Bestattung von Urnen in bestehende Wahlgrabstätten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  2. Anonyme Bestattungen sind nicht möglich, das Grab ist stets mit dem Namen des Verstorbenen zu versehen.

 

Alle weiteren Punkte und genauere Angaben entnehmen Sie bitte der

 

Friedhofssatzung

für den Friedhof der Katholischen Pfarrei Herz Jesu

Gemeinde St. Margareta

 

Diese können Sie im Pfarrbüro einsehen oder hier öffnen bzw. downloaden.

 

Für den Friedhofsausschuss

Elisabeth Laumanns

Neues Urnengemeinschaftsgrab auf dem Hocksteiner Friedhof

Datum:
9. Nov. 2020
 
 
Wer über den Hocksteiner Friedhof geht, dem fällt sicherlich die neu angelegte Grabfläche auf, die im oberen Bereich des Friedhofes liegt. Was auf den ersten Blick den Eindruck einer zu groß geratenen Doppelgrabstätte macht, ist das neu angelegte Urnengemeinschaftsgrab.
Auf dieser mit Bodendeckern und Dauergewächsen bepflanzten Fläche können insgesamt 27 Urnen beigesetzt werden. Das Besondere an diesem Grab ist, dass  seine Bepflanzung und Pflege für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren durch die Friedhofsverwaltung erfolgen.
Die Angehörigen sind also von jeder Verpflichtung zur Grabpflege während der gesamten Ruhezeit entbunden. Gleichzeitig haben sie jedoch die Möglichkeit, einen Ort der Besinnung und der Trauer aufzusuchen.
Eine schlichte, helle Steinstele bildet den Mittelpunkt der Anlage. Ihre Seiten sind mit  kleinen, quadratischen Steinplatten besetzt. Auf diesen werden die persönlichen Daten der Verstorbenen eingraviert. Eine anonyme Bestattung ist auf dieser Gemeinschaftsanlage nicht möglich.
Im vorderen Bereich des Grabes befindet sich eine zur Stele passende Ablagefläche, auf der die Hinterbliebenen Blumen und Kerzen ablegen können.
 
Neben diesem Urnengemeinschaftsgrab bietet der Hocksteiner Friedhof allen Christen, deren Hauptwohnsitz in der Pfarre Herz Jesu liegt, die Möglichkeit der Beisetzung in Einzel- oder Doppelgrabstätten bzw. in Urnenreihengrabstätten.
 
Weitere Informationen können Sie der Friedhofssatzung für den Friedhof der Katholischen Pfarrei Herz Jesu, Gemeinde St. Margareta, entnehmen.
Diese können Sie im Pfarrbüro einsehen oder im Internet auf der Homepage der Pfarre unter http://www.gdg-rheydt-west.de nachlesen.
 
 
Für den Friedhofsausschuss
Elisabeth Laumanns